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Alle Informationen zur Finanzhilfe für Startups

Seit dem 7. Mai 2020 können Startups in der Schweiz Kredite aufnehmen, welche vom Bund zu 65%, vom Kanton bzw. einer Drittpartei zu 35% verbürgt werden. Basierend auf dem bestehenden Bürgschaftswesen wird damit den Startups ein Finanzinstrument zur Verfügung gestellt, welches ihnen hilft, ihre finanzielle Situation zu stärken und weiter zu wachsen.

Anspruchsberechtigte

Zu den anspruchsberechtigten Startups gehören:

  • Startups mit Sitz in einem an diesem Programm teilnehmenden Kanton
  • Gründung nach dem 01. Januar 2010, aber vor dem 01.März 2020
  • Rechtsform: Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Startups, die nicht dem Landwirtschaftsbereich zugeordnet sind

Die anspruchsberechtigten Startups dürften aufgrund der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sein und unter Liquiditätsengpässen leiden. Dies bedeutet, dass die Liquiditätshilfe keinen Ersatz für Finanzierungsrunden bietet.

Voraussetzungen

Die oben erwähnten anspruchsberechtigten Startups müssen zudem weitere Voraussetzungen erfüllen, um von der finanziellen Unterstützung Gebrauch machen zu können:

  • Das antragsstellende Startup darf sich nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in Liquidation befinden
  • Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags darf keine Überschuldung gemäss Art. 725 OR vorliegen
  • Das Geschäftsmodell des Startups ist skalierbar, wissenschafts- oder technologiebasiert sowie innovativ

Leistung

Der Kredit umfasst maximal eine Million Franken pro Startup und entspricht höchstens einem Drittel der laufenden Kosten des Unternehmens im 2019. In begründeten Fällen können jedoch Kantone in ihrer eigenen Beurteilung davon abweichen.

Unter laufenden Kosten sind insbesondere Löhne, nicht aktivierungsfähige Investitionen, Mieten, Kosten für Patentanmeldungen und Patentanwälte, sowie Kosten für interne oder ausgelagerte Forschungs- und Entwicklungs-Prozesse zu verstehen, die im Jahr 2019 angefallen sind.

Allfällige Kredite gemäss COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung vom 25. März 2020 werden angerechnet. 

Dauer

Gesuche müssen bis zum 31. August 2020 bei den zuständigen kantonalen Stellen eingereicht werden. Die verbürgten Kredite sind so rasch als möglich, längstens aber innerhalb von 10 Jahren zu amortisieren. Bei Schwierigkeiten, den verbürgten Kredit zu amortisieren, kann die Frist auf höchstens 15 Jahre erstreckt werden.

Vorgehen/ Prozess

Die Anträge sind per online-Formular an die zuständigen kantonalen Stellen einzureichen. Darin sind die entsprechenden Angaben zu machen resp. Unterlagen beizulegen:

  • Angaben zum Unternehmen, inkl. Kontaktdaten einer Kontaktperson des Unternehmens
  • Angaben zur kreditgebenden Bank
  • Laufende Kosten
  • Jahresabschlussrechnungen zum Beleg der laufenden Kosten 2019 oder wenn nicht verfügbar 2018
  • Businesspläne
  • Kreditvereinbarung und/oder Kreditanträge für allfällig erhaltene Kredite gemäss COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung vom 25. März 2020

Wichtig: Legen Sie die benötigten Unterlagen wie Businesspläne, Jahresabschlussrechnungen zum Beleg der laufenden Kosten 2019 sowie allfällige Kreditvereinbarungen und Kreditanträge gemäss COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung als PDF oder ZIP-Datei bereit, bevor Sie den Bürgschaftsantrag auf EasyGov starten.

Der Businessplan muss folgende Angaben enthalten:

  • Tätigkeitsbereich (ICT, Life Sciences, Energy & Environment, Engineering, Social Sciences & Business Management) und Unterbereich
  • Entwicklungsphase (Idee, Proof of Concept, Demo, Verkauf)
  • Beschreibung der Geschäftsidee und des Geschäftsmodells
  • Beschreibung des Teams, inkl. Anzahl der Vollzeitmitarbeitenden des Start-ups
  • Beschreibung des Marktpotenzials (inkl. Beschreibung der potenziellen, bestätigten und akquirierten Kunden) sowie der Vermarktungsstrategie
  • Konkurrenzanalyse
  • Finanzierung inkl. Preise, Subventionen und andere Finanzierungsquellen
  • Finanzplanung auf 5 Jahre
  • Schutz von geistigem Eigentum usw.

Anschliessend an die Antragsstellung entscheidet die Bürgschaftsorganisation unter Berücksichtigung der Beurteilung des Kantons über die Bürgschaft. Auf dieser Grundlage kann das Unternehmen bei einer beliebigen Bank einen verbürgten Kredit beantragen.

Kontaktadressen der teilnehmenden Kantone BL, BS und AG

Basel-Landschaft

  • Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Standortförderung Baselland, Amtshausgasse 7 in 4410 Liestal
  • Herr Robert Sum: robert.sum@bl.ch / 061 552 96 89

Basel-Stadt

  • Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Generalsekretariat, Abteilung Finanzen, Rheinsprung 16/18 in 4001 Basel
  • Herr Claus Wepler: claus.wepler@bs.ch / 061 267 85 17

Aargau

  • Aargau Services Standortförderung, Rain 53 in 5001 Aarau
  • Herr Florian Gautschi: florian.gautschi@ag.ch / 062 835 24 43