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Personal

Die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Mitarbeitenden, Staat und Sozialversicherungen haben sich in der jüngsten Zeit gravierend verschärft. Die Grenzregion Nordwestschweiz ist von den komplexen zwischenstaatlichen Bestimmungen besonders betroffen. Unsere Experten haben den Durchblick und können die Personal- und Lohnadministration auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden.

Lohnbuchhaltung und –administration

Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht wird durch gesetzliche Vorschriften, internationale Abkommen und Rechtsprechung immer komplexer. Fehler können dabei teure Folgen haben, etwa wenn sie erst im Rahmen einer Kündigung aufgedeckt und allenfalls eingeklagt werden.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Lohn pünktlich und in korrekter Höhe erhalten.

Ob Sie lediglich Unterstützung bei den Lohnmeldungen benötigen oder lieber die ganze Personaladministration uns überlassen, steht Ihnen frei. Mit dem Outsourcing wahren Sie volle Diskretion, vermeiden grössere Infrastruktur- und Ausbildungskosten sowie die Stellvertretungsproblematik.

Die modular verfügbaren Leistungen:

  • Verbuchen der Löhne
  • Erstellen und Versenden der Lohnabrechnungen
  • Verbuchen und bezahlen der Sozialversicherungsrechnungen
  • Sozialversicherungsmeldungen bei Mutationen
  • Lohnmeldungen und Lohnausweise, Sozialversicherungsabrechnungen
  • Abstimmen des Personal- und Sozialversicherungsaufwandes

ELM

Durch die Verwendung unserer swissdec-zertifizierten Lohnbuchhaltung werden die Unternehmen administrativ stark entlastet, indem sie ihre Löhne an alle Lohndatenempfänger nur einmal melden müssen. Das Lohnprogramm stellt automatisch für jeden Empfänger alle relevanten Daten zusammen. Per Knopfdruck werden die Lohndaten an die AHV, Versicherer, Suva, Steuerämter sowie das Bundesamt für Statistik übermittelt. Die signierte und verschlüsselte Datenübertragung via Internet entspricht dem aktuellsten Sicherheitsstandard.

Auch für die Übermittlung der Quellensteuerdaten soll ELM künftig eingesetzt werden können.

Arbeits- und Anstellungsverträge

Arbeitsrechtliche Streitfälle können für alle involvierten Parteien langwierig und unerfreulich verlaufen. Deshalb empfiehlt es sich, das Arbeitsverhältnis auch rechtlich hieb- und stichfest festzuhalten.
Der Einzelarbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Er unterliegt keinen Formvorschriften und kann – mit Ausnahme des Lehrvertrags – auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings ist es für beide Seiten von Vorteil, wenn ein schriftlicher Vertrag erstellt wird. Sonderregelungen wie z.B. ein Konkurrenzverbot oder Überstundenregelung müssen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Mit unserer Beratung und Unterstützung regeln Sie das Notwendige und Sinnvolle und vermeiden die zahlreichen Fallen, die in Gesetzen und Rechtsprechung lauern. Sie handeln die Konditionen mit den neuen Mitarbeitenden aus, wir setzen sie um in die richtigen Verträge.

Erstellen der Sozialversicherungsabrechnungen und der Lohnausweise

Bei Lohnbuchhaltungen, die durch die rta geführt werden, erledigen wir sämtliche damit verbundenen administrativen Arbeiten direkt, zeitnah und ohne unnötige Schnittstellen. Auf Wunsch bieten wir diese Dienstleistungen auch separat an:

  • AHV-Deklaration
  • Abrechnung Familienausgleichskasse
  • Kranken- und Unfallversicherungen
  • Pensionskassen

Wir wissen, welche Bezüge der AHV-Plicht unterliegen, welche Lohnbestandteile in der beruflichen Vorsorge versichert sind und sorgen dafür, dass der Versicherungsschutz bestmöglich gewährleistet ist, ohne dass unnötige Kosten entstehen.

Sofern wirtschaftlich gerechtfertigt, setzen wir das elektronische Lohnmeldeverfahren (ELM) ein.

Quellensteuerabrechnungen

Eine zunehmende Zahl von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Niederlassungsbewilligung erfordern die Anmeldung und Abrechnung von Quellensteuern. Obwohl der Tarifdschungel mittlerweile etwas durchforstet wurde, sind die Eigenheiten der kantonalen Tarife zu beachten, sowie zahlreiche Stolpersteine. Die Abrechnung am Wohnort des quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmers kann zur Abrechnungspflicht in mehreren Kantonen führen.

Wir nehmen Ihnen diese administrativen Lasten ab und sorgen für gesetzeskonforme, zeitnahe Abrechnungen mit unserer Software.

Vorsorgeberatung

Wir sind keine Versicherungsmakler, können Sie aber aus unabhängiger Warte bei der Wahl der auf Ihre Verhältnisse angepassten Vorsorgelösung unterstützen.

Buchführung und Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen

Buchführung und Rechnungslegungsvorschriften für Personalvorsorgeeinrichtungen (PVE) sind im BVG und in der dazugehörigen Verordnung BVV 2 geregelt. Der Standard Swiss GAAP FER 26 ist zwingend anzuwenden. Diese Eigenheiten erfordern Knowhow und Erfahrung. Wir verfügen über beides, wie auch über die zugehörige Software.

Persönliche Ansprechpartner

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Silvano Casanova

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Daniela Löliger

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