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Rechnungswesen

Ein zweckmässiges und modernes Rechnungswesen ist ein unerlässliches Führungsinstrument. Transparente und professionell aufbereitete Buchhaltungszahlen bilden die Basis für richtige unternehmerische Entscheide. Wir setzen für Sie das neue Rechnungslegungsrecht professionell um.

Führen von Finanzbuchhaltungen

Auf unserer modernen, mandantenfähigen Software führen wir Ihre Buchhaltung anhand der uns übergebenen Belege.

Sie greifen online auf Ihre Zahlen zu, oder wir erstellen die gemeinsam definierten Auswertungen im festgelegten Rhythmus (monatlich, quartalsweise, jährlich).

Mittels Vorerfassungsprogrammen oder Online-Buchung auf unseren Systemen können unsere Kunden einen vordefinierten Teil der Buchhaltungsarbeiten selbst übernehmen.

Dank grosser Erfahrung und breitem Branchenspektrum verstehen wir Ihr Geschäft beinahe so gut wie Sie selbst. Deshalb erfüllt die durch uns geführte Buchhaltung neben den Anforderungen des Handels- und Steuerrechts auch die unternehmerischen Informationsbedürfnisse.

Mehrwertsteuerabrechnungen

Für die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, die bei uns die Buchhaltung führen lassen, können wir auf Knopfdruck die MwSt-Abrechnungen erstellen.
Bei Bedarf erstellen wir die MwSt-Abrechnung anhand der uns übergebenen Buchhaltungen und Belege.

Ob effektive Abrechnung oder Saldo- resp. Pauschalsteuersatzmethode entscheidet sich nach den unternehmensspezifischen Gegebenheiten. Wir beraten Sie bezüglich der für Sie günstigsten Methode.

Abschlussberatung

Damit Ihre Zahlen vor den Aktionären, der Revisionsstelle, dem Fiskus und weiteren Empfängern der Jahresrechnung bestehen, geben wir ihnen den Feinschliff. Steueroptimierung ist dabei ein wichtiger, aber nicht der einzige Aspekt.

Erstellen von Jahres- und Zwischenabschlüssen

Die handelsrechtliche Jahresrechnung ist das wichtigste finanzwirtschaftliche Dokument des Unternehmens. Die Jahresabschlüsse basieren immer auf einer seriösen Abschlussberatung, ob die Buchhaltung durch uns oder durch unsere Kunden geführt werden.

Sie haben die Sicherheit, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Umsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts ist keine Hexerei, erfordert aber eine gründliche Analyse des Anpassungsbedarfs. Neue Erkenntnisse über die Interpretation des Gesetzes fliessen laufend in unsere Arbeiten ein.

Das Gefühl des Unternehmers, „wie das Geschäft läuft“, genügt im heutigen komplexen und schnelllebigen Umfeld nur noch in Ausnahmefällen. Wir erstellen Zwischenabschlüsse in einem zu definierenden Rhythmus zwecks zeitnaher Steuerung des Unternehmens.

Betriebliches Rechnungswesen

Eine auf Ihr Unternehmen angepasste Kostenrechnung / Betriebsbuchhaltung bildet die Voraussetzung, um im harten Marktumfeld die richtigen Kalkulationsgrundlagen rechtzeitig verfügbar zu haben.

Wir können Ihre Buchhaltung auf unserer Software mit integrierter Betriebsbuchhaltung führen oder Sie auf Ihren eigenen Systemen unterstützen.

Controlling

Controlling unterstützt die Planung und Umsetzung des Unternehmenskurses, sagt Abweichungen voraus und stellt dem Unternehmen geeignete Instrumente und Verfahren zum Planen, Messen und Steuern zur Verfügung.

Wir definieren zusammen mit unseren Kunden die massgeschneiderten Überwachungsinstrumente, um Ihnen das rechtzeitige Reagieren auf Fehlentwicklungen zu ermöglichen.

Budgetierung, Liquiditäts- und Finanzplanung

Zukunftsgerichtete finanzielle Überwachungsinstrumente sind für eine wirksame Unternehmenssteuerung und –kontrolle unerlässlich. Sie liefern die geschäftlichen Basiszahlen, wir erarbeiten mit Ihnen zusammen aussagekräftige Budgets, Liquiditäts- und Finanzpläne, die Sie für die Unternehmenssteuerung auf kurze, mittlere und lange Frist verwenden können.

Erstellen von Konzernrechnungen

Die Schwellenwerte für die gesetzliche Konsolidierungspflicht ist mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsrechts erhöht worden, angepasst an die Schwellenwerte für die ordentliche Revision (neben diversen anderen Kriterien).

Auch unterhalb der Schwellenwerte sieht das Gesetz eine Konsolidierungspflicht vor, wenn dies für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage einer Unternehmensgruppe erforderlich ist.

Um die Aussagekraft der Konzernrechnung zu erhöhen, empfehlen wir, die Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zu erstellen. Für schweizerische KMU stehen die Swiss GAAP FER im Fokus.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und der Einführung einer auf Ihre Situation zugeschnittenen Konzernrechnung.

Unsere Experten stehen Ihnen auch bei der jährlichen Konsolidierung beratend oder unterstützend zur Seite.

Buchführung für Personalvorsorgeeinrichtungen

Buchführung und Rechnungslegungsvorschriften für Personalvorsorgeeinrichtungen (PVE) sind im BVG und in der dazugehörigen Verordnung BVV 2 geregelt. Der Standard Swiss GAAP FER 26 ist zwingend anzuwenden. Diese Eigenheiten erfordern Knowhow und Erfahrung. Wir verfügen über beides.

Buchführung direkt beim Kunden

Wir kommen mit jeder gängigen Software zurecht. Sollten Sie unsere Anwesenheit vor Ort wünschen, kommen wir zu Ihnen, um die Belege im vereinbarten Rhythmus abzuarbeiten. Dabei können wir modular folgende Leistungen anbieten:

  • Finanzbuchhaltung
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Mahn- und Inkassowesen
  • Lohnbuchhaltung und Personaladministration
  • Betriebsbuchhaltung
  • Abschlusserstellung, Zwischenabschlüsse

Der Dienstleistungsumfang wird kundenspezifisch definiert, unter Berücksichtigung allfälliger kundenseitiger Vor- und Erfassungsarbeiten.
Selbstverständlich können wir auch in unseren Büros über das Internet auf Ihre Programme zugreifen und vordefinierte Buchhaltungsarbeiten bei uns übernehmen.

Persönliche Ansprechpartner

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Silvano Casanova

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