Sie benutzen einen alten Browser.

Bitte updaten Sie Ihren Browser damit Sie diese Seite so sehen, wie wir das geplant haben ...

DE EN

Ob ordentlich oder eingeschränkt, unsere Prüfung ist mehr als eine Pflichtübung

Unsere Revisionsexperten kennen Ihr Geschäft und betreuen die Prüfung von A-Z höchstpersönlich. Deshalb produzieren wir keine Leerläufe, sondern geben neben der geforderten Bestätigung Ihrer Abschlusszahlen wertvolle Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Rechnungslegung und der dahinterstehenden Prozesse ab.
Die rta besitzt die Zulassung als Revisionsunternehmen / Revisionsexpertin bei der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB und ist als Mitglied von EXPERTsuisse immer auf dem neusten Stand der Revisionspraxis.

Ordentliche Revisionen

Gemäss Obligationenrecht unterliegen grössere, wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften und Organisationen einer ordentlichen Revision. Als grössere Organisation gilt, wer Beteiligungspapiere kotiert oder Obligationenanleihen ausstehend hat sowie wenn zwei der drei Schwellenwerte CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz und 250 Mitarbeiter in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden.

Prüfungsgegenstände sind die Jahresrechnung, die Gewinnverwendung sowie die Existenz eines internen Kontrollsystems. Die Prüfung erfolgt gemäss den Schweizer Prüfungsstandards (PS).

Wir verfügen mit mehreren diplomierten, erfahrenen Revisionsexperten über beste Voraussetzungen, die anspruchsvolle Prüfung gesetzeskonform und effizient durchzuführen. Neben dem zusammenfassenden Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung erstatten wir den ebenfalls gesetzlich geforderten umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat, aus dessen Analysen und Empfehlungen unsere Kunden einen Zusatznutzen ziehen können.

Eingeschränkte Revisionen

Sofern eine juristische Person die Kriterien für eine ordentliche Revision nicht erfüllt, muss die Jahresrechnung eingeschränkt geprüft werden. Prüfungsumfang und –tiefe sind markant reduziert. Die Prüfung erfolgt gemäss dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision (SER).
Prüfungsgegenstände sind die Jahresrechnung und die Gewinnverwendung. Die Existenz des internen Kontrollsystems ist nicht zu prüfen. Bestehen weniger als 10 Vollzeitstellen, kann die Gesellschaft mit einstimmigem Aktionärs- resp. Gesellschafterbeschluss auf die eingeschränkte Revision verzichten.

Prüfung von Konzernrechnungen

Sofern eine juristische Person mehrere Unternehmen kontrolliert, so muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Konzernrechnung erstellt werden.

Die Konzernrechnung unterliegt der ordentlichen Revision.

Wir verfügen mit mehreren diplomierten, erfahrenen Revisionsexperten über beste Voraussetzungen, die anspruchsvolle Prüfung gesetzeskonform und effizient durchzuführen. Neben dem zusammenfassenden Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung erstatten wir den ebenfalls gesetzlich geforderten umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat, aus dessen Analysen und Empfehlungen unsere Kunden einen Zusatznutzen ziehen können.

Prüfung von Personalvorsorge-Einrichtungen

Die Jahresrechnungen von Personalvorsorge-Einrichtungen sind jährlich zu prüfen. Weitere wesentliche Prüfungsgegenstände sind die Alterskonten, die Geschäftsführung, die Vermögensanlagen, die interne Kontrolle sowie die Sicherstellung der Loyalitätsvorgaben.

Prüfung von Nonprofit-Organisationen (öffentliche Gemeinwesen, Vereine, Verbände, Stiftungen)

Bei der Prüfung der Jahresrechnung von Vereinen und Stiftungen sind die Vorschriften über die ordentliche oder eingeschränkte Revision zu beachten.

Für die Prüfung öffentlicher Gemeinwesen bestehen in der Regel besondere gesetzliche Grundlagen.

Vereine, welche die Schwellenwerte Bilanzsumme CHF 10 Mio., Umsatz CHF 20 Mio. und/oder 50 Vollzeitstellen überschreiten, sind ebenfalls ordentlich zu prüfen. Sofern ein Vereinsmitglied mit einer persönlichen Haftung oder Nachschusspflicht es verlangt, ist die Vereinsrechnung eingeschränkt zu prüfen. In den anderen Fällen sind die Statuten und die Generalversammlung in der Organisation der Revision frei.

Swiss GAAP FER

Swiss GAAP FER ist ein Regelwerk zur Rechnungslegung, welche grössere Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu erstellen haben. Auch diese Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER ist ordentlich zu prüfen. Die Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER stellt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bilde der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar.

Unternehmen können auch freiwillig eine Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER resp. den Kern-FER erstellen und damit die Transparenz gegenüber einer obligationenrechtlichen Rechnungslegung erheblich erhöhen.

Unsere Revisionsexperten sind vertraut mit den Swiss GAAP FER und können die nach diesem Standard erstellt Jahres- oder Konzernrechnung kompetent und effizient prüfen.

Persönliche Ansprechpartner

Bild von Alain Wenger

Alain Wenger

GL-Mitglied

Bild von Rolf Ramseier

Rolf Ramseier

VR-Präsident

rta focus

28.10.2015 Revision

Unabhängigkeit der Revisionsstelle

Neue Auslegung zu sogenannten Doppelmandaten (Buchführung und Revision)