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Spezialprüfungen

Prüfungsbestätigungen durch unabhängige Revisoren werden immer mehr gesetzlich gefordert. Unsere zugelassenen Revisionsexperten wickeln Projekte wie Gründungs-, Kapitalerhöhungs- oder -herabsetzungsprüfungen, Prüfungen nach Fusionsgesetz etc. massgeschneidert ab.

Gründungsprüfung

Sofern bei der Gründung einer Gesellschaft Sachgüter, Forderungen oder bestehende Betriebe eingebracht werden oder den Gründern Vorteile eingeräumt werden, ist der Gründungsbericht sowie die darin gemachten Angaben über die Art und den Zustand der Sacheinlagen, den Bestand und die Verrechenbarkeit der Forderungen sowie die Angemessenheit besonderer Vorteile zu prüfen.

Lediglich einfache Bargründungen können ohne Gründungsprüfung durchgeführt werden

Prüfung von Kapitalerhöhung oder –herabsetzung

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung sind grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie bei einer Gründung zu beachten.

Bei einer Kapitalherabsetzung ist zu prüfen und festzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger trotz erfolgter Kapitalherabsetzung voll gedeckt sind.

Prüfungen nach Fusionsgesetz

Das Fusionsgesetz schreibt vor, dass bei betrieblichen Umstrukturierungen, Umwandlungen, Zusammenschlüssen oder Spaltungen von Gesellschaften Prüfungen durchzuführen sind. Ausnahmen sind auf spezielle Konstellationen bezogen. Bei Fusionen und Spaltungen geht es im Wesentlichen darum, ob die Umtauschverhältnisse vertretbar und die Bewertungsansätze angemessen sind. Bei Umwandlungen steht im Fokus, ob die Rechte der Gesellschaften nach der Umwandlung gewahrt bleiben.

Aktienrechtliche Sonderprüfungen

Sofern es zur Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich ist und das Recht auf Auskunft bereits ausgeübt wurde, können Aktionäre der Generalversammlung beantragen, bestimmte Sachverhalte durch eine Sonderprüfung abklären zu lassen. Sofern der Antrag angenommen wird, wird der Sonderprüfer durch den Richter eingesetzt.

Prüfungen im Auftragsverhältnis

Darunter fallen alle Prüfungen, die nicht als gesetzliche Revisionsstelle durchzuführen sind, wie die statutarische Revisionsstelle kleinerer Vereine (z.B. als Review) oder weitere vereinbarte Prüfungshandlungen, wobei der Prüfungsgegenstand jeweils zu definieren ist.

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Alain Wenger

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Rolf Ramseier

VR-Präsident