Sie benutzen einen alten Browser.

Bitte updaten Sie Ihren Browser damit Sie diese Seite so sehen, wie wir das geplant haben ...

DE EN

Der automatische Informationsaustausch kommt

Im Zuge der Bewältigung der Finanz- und Schuldenkrise wurde im Rahmen der OECD ein globaler Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch verabschiedet, zu dessen Anwendung sich im Oktober 2014 fast 100 Staaten bekannten, unter anderem die Schweiz. Ziel dieses Standards ist es, Steuerhinterziehung zu vermeiden, namentlich das Verstecken von Steuersubstrat im Ausland.

Der Standard und somit der Informationsaustausch gelten für natürliche wie für juristische Personen. Die teilnehmenden Länder sammeln Daten, wie Kontonummer, Steueridentifikationsnummer, Name, Adresse, Geburtsdatum, Saldo des Kontos und alle Einkommensarten, von im Ausland steuerpflichtigen Personen. Im Falle der Schweiz sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften solche Daten und übermitteln sie der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) . Die ESTV wird die Daten mit den am AiA teilnehmenden ausländischen Steuerverwaltungen austauschen, gegen entsprechende Daten von schweizerischen Personen. Die ESTV wird die erhaltenen Informationen zur Durchsetzung des schweizerischen Steuerrechts an die einzelnen kantonalen Steuerbehörden weiter leiten.

Die schweizerischen gesetzlichen Grundlagen in Form eines nationalen Gesetzes und dazugehöriger Verordnung, treten per 01. Januar 2017 in Kraft. Mit rund 50 Staaten wurden schon entsprechende Abkommen unterzeichnet, welche entweder im 2017 oder 2018 in Kraft treten. Täglich kommen neue Abkommen dazu. Gemäss der Übereinkunft mit der Europäischen Union (EU) werden Daten schon im 2017 gesammelt und im 2018 ausgetauscht. Vom AIA nicht betroffen ist das inländische Bankgeheimnis in der Schweiz, d.h. die Daten der schweizerischen Finanzinstitute über schweizerische Steuerpflichtige werden nicht an die schweizerischen Steuerbehörden übermittelt.