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Unterstützungsleistungen für vom Bund nicht berücksichtigte Selbständige in im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat Basel-Stadt hat am 1. April 2020 eine neue Verordnung zur Unterstützung der von den Bundesmassnahmen nicht berücksichtigten Selbständigerwerbenden erlassen. Dafür stellt der Kanton einen maximalen Betrag in der Höhe von 20 Millionen Franken zur Verfügung. Per sofort können Berechtigte einen Antrag auf Unterstützung für die Monate April und Mai 2020 stellen.

Anspruchsberechtigte und Voraussetzungen

In den Genuss dieser Leistungen kommen grundsätzlich Selbständigerwerbende, wobei im Vordergrund Selbstständigerwerbende aus den Gesundheitsberufen stehen, aber auch inhabergeführte Gewerbebetriebe oder selbstständige Taxifahrerinnen und Taxifahrer.

Anspruchsberechtigt sind somit:

  • Selbständigerwerbende, die wegen der aktuellen Corona-Krise nachweislich einen wesentlichen Einnahmeeinbruch erlitten haben bzw. weiterhin erleiden;
  • AHV-Beiträge bezahlen;
  • Ihren Geschäftssitz im Kanton Basel-Stadt haben;
  • deren Betrieb nicht durch eine behördliche Anordnung geschlossen wurde (da diese bereits durch die Bundesmassnahmen begünstigt werden);
  • oder die kleine Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben;
  • oder die nicht aus medizinischen Gründen in Quarantäne sind

Leistung

Das Taggeld beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde.

Die Entschädigung beträgt mindestens 98.— und maximal 196.— Franken pro Tag.

Dauer

Der Anspruch auf Taggelder beginnt am 1. April 2020 und endet mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus, spätestens aber nach Ausrichtung von 30 Taggeldern.

Verlängert der Bundesrat die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, können maximal 31 Taggelder ausgerichtet werden.

Vorgehen/ Prozess

Um die Entschädigung zu erhalten, muss ein Gesuch an das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt gestellt werden. Wird das Gesuch angenommen, dauert es nach Gutheissung höchstens 10 Arbeitstage bis zur Auszahlung der Taggelder.
Formular

Informationsquelle

Kanton Basel-Stadt