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Rechtzeitiges Bezahlen lohnt sich - Verzugszinsen auf Steuern 2021

Rechtzeitiges Bezahlen der Steuern lohnt sich wieder: Seit dem 1. Januar 2021 gelten für alle Steuerarten wieder die normalen Verzugszins-Regelungen. Die Pandemie-bedingten Erleichterungen wurden also wieder aufgehoben.

Der Bundesrat hat im Zuge der Pandemie-Massnahmen am 20. März 2020 beschlossen, für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 auf Verzugszinsen betreffend direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer zu verzichten. Diesem Beispiel folgten diverse Kantone sowie Gemeinden und verzichteten ebenfalls auf allfällige Verzugszinsen bis Ende 2020.

Per Anfang 2021 kehrte der Fiskus aber wieder zur früheren Praxis zurück: Bund, Kantone und Gemeinden erheben seit dem 1. Januar 2021 Verzugszinsen auf überfällige Steuerforderungen und gewähren gegebenenfalls Vergütungszinsen für vorausbezahlte Steuern. 

Verzugszinsen, Vergütungszinsen und Zahlungsfristen für 2021

Untenstehend finden Sie eine Übersicht der Verzugs- und Vergütungszinsen für das Kalenderjahr 2021. Zudem können der Grafik die Zahlungsfristen für die Zahlung der provisorischen Steuern 2021 entnommen werden. Da sich die Verzugszinsen gerade etwa in Baselland (trotz leichter Senkung auf 2021 hin) und Aargau auf einer empfindlichen Höhe bewegen, empfiehlt sich die fristgerechte Zahlung der Vorausrechnungen.

Für Informationen auf Gemeindeebene empfehlen wir Ihnen, sich auf der Homepage Ihrer Gemeinde zu informieren.