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Anpassungen bei der Kurzarbeitsentschädigung

Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 8. April wieder Hoffnung aufleben lassen – Das Licht am Ende des Tunnels ist erkennbar. Sämtliche Massnahmen wurden zwar um eine Woche bis zum Sonntag, 26. April 2020, verlängert, Bundesrat Berset gibt aber trotzdem Mut zur Hoffnung hinsichtlich einer künftigen Lockerung der Einschränkungen. 
Der Bundesrat spricht uns nicht nur Mut zu, sondern gibt auch weitere Massnahmen zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität bekannt, so etwa Anpassungen im Bereich Kurzarbeitsentschädigung. Mietparteien werden aufgerufen gemeinsam Lösungen zu finden und der Bundesrat kommuniziert, dass weitere Unterstützungsmassnahmen geplant werden.

Die weiteren Massnahmen sollen - abgesehen von zusätzlichen wirtschaftlichen Unterstützungseffekten - auch eine Vereinfachung des Verfahrens bewirken.

Neu haben auch Arbeitnehmende Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung, die auf Abruf in einem Arbeitsverhältnis stehen und deren Beschäftigungsgrad um mehr als 20% schwankt. Bisher hatte diese Anspruchsgruppe kein Recht auf KA-Entschädigung. Damit soll vermieden werden, dass diese Beschäftigungsgruppe vermehrt in die Arbeitslosigkeit abrutscht.

Anspruchsberechtige und Voraussetzungen

Arbeitnehmende, die auf Abruf arbeiten, sind grundsätzlich berechtigt, Kurzarbeit zu beantragen. Dafür muss die anspruchsberechtigte Person aber seit mehr als 6 Monaten im gleichen Unternehmen arbeiten.

Leistung und Dauer

Basis der Berechnung des Ausfalls sind die letzten 6 oder 12 Monate, wobei die zuständige Behörde mit dem für die Arbeitnehmenden günstigsten Arbeitsausfall rechnet.

Die Dauer des Entschädigungsanspruchs von Unternehmen mit Arbeitszeitausfällen von über 85% überschreitet mit den neuen Bestimmungen vier Abrechnungsperioden. Der Anspruch auf die Höchstzahl von vier Abrechnungsperioden, für den Arbeitsaufall von über 85%, ist davon jedoch nicht betroffen.

Der Anspruch auf diese Leistung gilt rückwirkend ab 1. März 2020.

Weitere Bestimmungen

Damit das Auszahlungsverfahren vereinfacht sowie finanzielle Anreize zu Unterstützungsarbeiten in wichtigen Bereichen mit Personalmangel geschaffen werden, wird bei Personen, die während der Kurzarbeit noch in einem anderen Unternehmen arbeiten, das zusätzliche Einkommen nicht der KAE angerechnet.

Mit dieser Bestimmung will der Bundesrat dem Personalmangel in den Bereichen Gesundheitswesen, Landwirtschaft und Logistik entgegenwirken.

Vermittlungsplattform Corosol

Das Problem des Personalmangels haben auch diverse Schweizer Unternehmen sowie Organisationen bereits erkannt und folglich reagiert. Das Gemeinschaftsprojekt COROSOL entstand daraus und soll Unternehmen mit Personalmangel unterstützten. COROSOL will Unternehmen aus dem Mobilitäts- (Transport/Logistik) und dem Gesundheitsbereich sowie von den Massnahmen Betroffene auf einer nicht-kommerziellen Plattform zusammenführen. Hier können Sie selber ein Inserat auf der Internetseite aufschalten lassen oder allenfalls selbst einer Beschäftigung suchen.