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Kapitalleistung vs. Rentenbezug

Es ist eine der wichtigsten Entscheidungen vor der Pensionierung, Renten- oder Kapitalbezug? Für welche Variante Sie sich entscheiden, sollten Sie gut bedenken, da Sie danach nicht mehr wechseln können. Wegen seiner nachhaltigen Auswirkungen sollten Sie diesen Entscheid gut informiert, rechtzeitig und mit kompetenter Unterstützung fällen, damit Sie unbeschwert Ihren neuen Lebensabschnitt ansteuern können.

In Kürze - Wichtiges zum Kapitalbezug

  • Vermögensanlage nach eigenen Vorstellungen
  • Amortisation der Hypothek
  • Ermöglichung der Weitervererbung von PK-Vermögen (freie Begünstigungen)
  • Potenzial von Steuerersparnissen
  • Sperrfrist bei Einmaleinlage 3 Jahre vor Pensionierung 
  • Mögliche Anmeldefrist von bis zu 3 Jahren

In Kürze - Wichtiges zum Rentenbezug

  • Garantiert ein ewig gleich hohes Einkommen: Regelmässigkeit
  • Absicherung gegen Risiko Alter: Lebenslange Auszahlung
  • Absicherung gegen Anlagerisiko: Unabhängig von der Volatilität auf den Aktienmärkten
  • Absicherung des Lebenspartners bei Tod: Ehegattenrente
  • Wegfall von Vermögensverwaltungsaufwand der Anlagen

Weniger Steuern & mehr Flexibilität dank Kapitalleistung

Steuern sparen, das geht auch nach der Pensionierung. Die Logik dahinter ist einfach: Ein so tiefes Einkommen wie nur möglich erzielen. Denn je höher das steuerbare Einkommen, desto höher der Steuertarif und die damit verbundene Steuerschuld. Wenn also das steuerbare Einkommen um die PK-Rente reduziert wird, fallen dementsprechend jährlich weniger Steuern an. Der Kapitalbezug wird ebenso versteuert, allerdings zu einem Vorsorgetarif, welcher tiefer liegt als der ordentliche Steuertarif: Bei der direkten Bundessteuer ein Fünftel des ordentlichen Tarifs, bei der Staatssteuer des Kantons Basel-Landschaft höchstens 4.5% des satzbestimmenden Vermögens (Kapitalbezug pro Person in einem Kalenderjahr). Der Effekt der Kapitalleistung verdeutlicht sich im nachfolgenden Rechenbeispiel.

Steuervergleich zwischen Kapitalbezug und Rente

Marco und Regula Sprenger sind verheiratet und wohnen zusammen in einem Einfamilienhaus in Muttenz. Beide freuen sich darauf, in ein paar Jahren ihren Ruhestand anzutreten und einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Einzig die Unklarheit, ob sie ihre Sparkapitalien der 2. Säule als Kapital oder Rente beziehen sollen, verunsichert die beiden. Daher wenden sie sich an ihren Treuhänder, der sie bezüglich Kapitalleistung und Rentenbezug beraten soll. Folgende Eckdaten sind gegeben:

  • Marco wie auch Regula sind gesund. Daher gehen wir davon aus, dass sie die statistische Lebenserwartung (sie 87, er 85 Jahre) erreichen werden.
  • Die Liegenschaft hat einen Steuerwert von CHF 350'000
  • Die Wohnung ist mit einer Hypothek von CHF 600'000 belastet

Bemerkung: In diesem Beispiel wird aus Vereinfachungsgründen auf diverse Faktoren nicht eingegangen (z.B. Vermögens- und Verwaltungskosten sowie Anlageerträge bzw. Kapitalverzehr beim Kapitalbezug).


Das Rechenbeispiel von Marco und Regula verdeutlicht die Steuereinsparung durch die Kapitalleistung. Das Ehepaar spart insgesamt CHF 99'000 über die Zeit von 20 Jahren, resp. jährlich CHF 4'950.

Amortisation mittels Kapitalleistung

Abgesehen von den Steuersparmöglichkeiten bietet ein Kapitalbezug auch grössere Flexibilität, das Vermögen beliebig zu verwenden. So kann beispielsweise der Kapitalbezug eingesetzt werden, um einen Teil der Hypothek zu amortisieren. Damit sinkt die Zinsbelastung und die Tragbarkeit bleibt gewährleistet.

Absicherung gegenüber Alter und Tod durch Rentenbezug

Die Menschen werden immer älter, das ist bekannt. Aktuell werden die heute 65-Jährigen im Durchschnitt 87 bzw. 85 Jahre alt. Somit muss auch das angesparte Alterskapital länger ausreichen. Bezieht man hingegen eine PK-Rente, so garantiert diese ein lebenslanges Einkommen. Nachfolgend wird die Absicherung des Alters rechnerisch illustriert.

Bemerkung: Der Steuereffekt und weitere Faktoren (Zinsen, Vermögensverwaltungskosten etc.) werden für diese Beispielrechnung nicht berücksichtigt.

Marco Regula
Sparkapital BVG CHF 800'000 CHF 400'000
Umwandlungssatz BVG 5.2% 5.05%
PK-Rente CHF 41'600 CHF 20'200
Kapitalverzehr in Jahren 19.2 Jahre 19.8 Jahre

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass – unter Vernachlässigung der Wertschriftenrendite – die Kapitalleistung bereits vor Erreichen der statistischen Lebenserwartung aufgezehrt wäre. Anders beim Rentenbezug. Auch 20 oder 25 Jahre nach Pensionierung können sich Marco und Regula auf ihr festes jährliches Einkommen verlassen. Allerdings begegnen die Pensionskassen diesem Phänomen durch teilweise einschneidende Senkung der Umwandlungssätze. Entscheidend ist der Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung.

Mischform aus Kapitalleistung und Rentenbezug

Die Mischform ist eine beliebte Bezugsart des Alterskapitals. Die Kombination aus Kapital- und Rentenbezug wird oft verwendet, um die Lebenshaltungskosten zu decken, indem die AHV-Rente mit einer teilweisen PK-Rente ergänzt wird. Der Rest des Alterskapitals wird dabei in Kapitalform bezogen. Eine weitere denkbare Variante bei einem Ehepaar wäre die Kapitalleistung bei Ehegatte X und ein Rentenbezug von Ehegatte Y.

Über die konkreten Möglichkeiten gibt das Reglement der jeweiligen Pensionskasse Aufschluss. In jedem Fall muss eine Pensionskasse auf Wunsch des Bezügers von Gesetzeswegen mindestens 25% des Alterskapitals als Kapital auszahlen.

Gestaffelter Kapitalbezug

Ab dem 58. Lebensjahr kann eine Teilpensionierung vorgenommen werden, welche wiederum einen gestaffelten Kapitalbezug ermöglicht. So kann das Pensum schrittweise reduziert und der entsprechende Kapitalanteil bezogen werden.

Neben der zusätzlichen Freizeit und dem damit verbundenen erhöhten Lebensstandard sind aber auch Einbussen infolge von Leistungskürzungen in Kauf zu nehmen. Im Umfang der Reduktion des Pensums wird für die Restlaufzeit weniger Alterskapital angespart; auch entfällt auf dem bereits bezogenen Kapital der Zinseszins.

Eine Milderung der Steuer auf dem Kapitalbezug ergibt sich zudem aus dem gestaffelten Bezug verschiedener Freizügigkeitskonti und von Guthaben aus der 3. Säule, die für die Besteuerung mit dem Bezug aus der 2. Säule zusammengerechnet werden.

Das grosse Ganze nicht vergessen

Die Pensionskasse ist eine wesentliche und bedeutende Säule in der Vorsorge. Wie vorstehend ausgeführt, ist deshalb der Entscheid über die Bezugsform von grosser Tragweite. Dennoch darf dieser Entscheid nicht nur aus steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Denn die Harmonisierung von Budget, Vorsorgekapital, übrigem Vermögen und Schulden ist, im Kontext mit der familiären und gesundheitlichen Situation, letztendlich ausschlaggebend für eine optimale und ganzheitliche Lösung.